Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für Beratungs- und Dienstleistungen der RAUMLOGIK (Johannes Rothert). Stand: 18.02.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Raumlogik Daten- und Prozessberatung, Johannes Rothert, Jagdhausstr. 67, 76547 Sinzheim (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen und projektbezogene Verträge gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsart
(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Analyse- und Unterstützungsleistungen im Bereich Daten- und Prozessberatung.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
(3) Werkvertragliche Leistungen (§§ 631 ff. BGB) werden nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich als solche vereinbart sind.
(4) Der Auftragnehmer trifft keine operativen, unternehmerischen oder investiven Entscheidungen für den Kunden. Er stellt Entscheidungsgrundlagen und Handlungsempfehlungen bereit. Die Verantwortung für Entscheidungen und deren Umsetzung verbleibt ausschließlich beim Kunden.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen
(1) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist das jeweilige Angebot bzw. der Einzelvertrag.
(2) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung branchenübliche Methoden, Softwarelösungen sowie Open-Source-Komponenten einzusetzen. Für Open-Source-Komponenten gelten ausschließlich deren jeweilige Lizenzbedingungen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, der befugt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen oder herbeizuführen.
(3) Verzögerungen, die auf unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Hierdurch entstehende Wartezeiten oder Mehraufwände gelten als vergütungspflichtige Leistungszeit.
(4) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Daten auf deren sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung erfolgt auf Basis der im jeweiligen Angebot vereinbarten Tagessätze oder Pauschalen.
(2) Soweit nicht anders vereinbart:
– erfolgt die Abrechnung bei Dienstverträgen monatlich nach Leistungsaufwand,
– werden vereinbarte Pauschalen nach Erbringung der jeweiligen Leistung fällig,
– werden Reise- und Nebenkosten nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält an den im Rahmen des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur internen Nutzung, einschließlich der Nutzung innerhalb verbundener Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG.
(2) Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder sonstige externe Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig, sofern im Einzelvertrag nichts anderes geregelt ist.
(3) Sämtliche Methoden, Modelle, Templates, Algorithmen, Auswertungslogiken und sonstiges Know-how verbleiben ausschließlich beim Auftragnehmer. Dieser ist berechtigt, diese uneingeschränkt in anderen Projekten weiterzuverwenden.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln.
(2) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die
– allgemein bekannt sind,
– ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht bekannt werden,
– aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
(3) Ein Wettbewerbsverbot besteht nicht, sofern es nicht ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart wird.
§ 8 Datenschutz
(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten erhält, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden.
(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sowie für den Abschluss erforderlicher Auftragsverarbeitungsverträge verantwortlich.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, die auf einer unzureichenden oder rechtswidrigen Datenbereitstellung durch den Kunden beruhen.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den jeweiligen Netto-Auftragswert des betroffenen Projekts begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie für wirtschaftliche Fehlentscheidungen des Kunden ist ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für die sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von vom Kunden bereitgestellten Daten.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Kündigung
(1) Dienstverträge können, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Für Werkverträge gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Falle einer freien Kündigung durch den Kunden gemäß § 648 BGB ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.
(3) Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind nach Aufwand zu vergüten.
§ 11 Exklusivität
Exklusivitätsvereinbarungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann ist.
(3) Die Parteien können im Einzelfall die Durchführung eines Schiedsverfahrens schriftlich vereinbaren.